Der Expartner zahlt keinen Unterhalt oder zu wenig
Welche Möglichkeiten hat ein Unterhaltsberechtigter, wenn der Unterhaltszahler seinen Verpflichtungen zur Zahlung unstrittiger Unterhaltsansprüche nicht nachkommt?
Haben Sie sich mit Ihrem Partner über die Höhe des Unterhalts verständigt, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, über diesen Unterhalt eine notarielle Verpflichtungsurkunde erstellen zu lassen, die ggf. auch eine Zwangsvollstreckungsklausel enthält. Der Unterhaltsverpflichtete wird das aber wohl regelmäßig ablehnen, so dass lediglich eine schuldrechtliche Verpflichtung zur Zahlung besteht.