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Dr. iur. Marko Oldenburger – Attorney – Certified Family Law Attorney – Certified Medical Law Attorney
Dr. iur. Marko Oldenburger – Attorney – Certified Family Law Attorney – Certified Medical Law Attorney
Interview des Lawyer Monthly, Ausgabe Februar 2018, mit Dr. Marko Oldenburger zum Thema Kindeswohl im deutschen Kindschaftsrecht. Dr. Oldenburger fordert eine Verbesserung der Ausbildung von in Kindschaftssachen tätigen Familienrichtern und -anwälten.
Hier nachstehend der link zum Interview:
Artvocati Interview Child Welfare LM
Zur Ausgabe des Lawyer Monthly mit dem Interview von Dr. Oldenburger auf Seite 75 geht es hier:
Interview des Lawyer Monthly, Ausgabe November 2017, mit Dr. Marko Oldenburger zum Thema Scheidung/ divorce und deren Folgen, beispielsweise Kindschaftssachen und Unterhalt.
Hier nachstehend der link zum Interview:
http://www.lawyer-monthly.com/2017/11/getting-through-the-hardship-of-divorce/
Vorläufig die Haftungsfrage des TÜV Rheinland als benannter Stelle wegen des Skandals von minderwertigen Silikon-Brustimplantaten abschließende (hier: ausschließende) Entscheidung des BGH.
Anmerkung von Dr. Marko Oldenburger zu BGH Urt. v. 22.06.2017 – VII ZR 36/14 | jurisPR-MedR 20/2017 Anm. 1
Der BGH bestätigt in einer Entscheidung vom 15.02.2017 (Az.: XII ZB 256/10), dass alle Sachverständigengutachten in Betreuungssachen tatrichterlich überprüft werden müssen. Ggf. muss das Gericht das Gutachten nachbessern lassen und darf es nicht einfach seiner Entscheidung zu Grunde legen.
Die Analyse und Rezension dieser Entscheidung des BGH vom 15.02.2017 von Dr. Oldenburger
Gerichtliche Unterhaltstitel müssen nicht unbedingt durch ein Titelabänderungsverfahren angepasst werden – der BGH zeigt in einer wichtigen Entscheidung alternative Wege auf.
Eine Analyse und Rezension der Entscheidung des BGH vom 07.12.2016 von Dr. Oldenburger
Die Teilnahme von Krankenhausambulanzen an der vertragsärztlichen Versorgung wird nach einer BSG-Entscheidung aus Januar 2017 nun auch bei qualifikationsgebundenen Leistungen möglich.
Anmerkung von Dr. Marko Oldenburger zu BSG, Urteil vom 25.01.2017, B 6 KA 11/16 R
Welche Anforderungen sind an einen familiengerichtlichen grundrechtskonformen Eingriff in das elterliche Sorgerecht zu stellen? Kann ein Sorgerechtsentzug durch das Familiengericht erfolgen, wenn das Kind fremduntergebracht ist, die Eltern damit aber (zunächst) einverstanden sind?
Anmerkung von Dr. Marko Oldenburger zu BVerfG Beschl. v. 13.07.2017 – 1 BvR 1202/17 | jurisPR-FamR 20/2017 Anm. 2
in: juris PraxisReport Familien- und Erbrecht 20/2017, Anm. 2
Die anderweitige Rechtshängigkeit wegen eines im Libanon vor dem Scharia-Gericht zeitlich vorrangig eingereichten und zugestellten Ehescheidungs- und Abendgabe-Antrags gegenüber dem (vom selben Ehegatten) später anhängig und rechtshängig gemachten Ehescheidungsverbundverfahren vor dem deutschen Familiengericht folgt aus Art. 33, 34 des Luganer Übereinkommens
bzw. § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO analog. Nach diesen Vorschriften ist gegenüber
dem engen deutschen Rechtshängigkeits- und zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff (identischer Sachantrag und
Lebenssachverhalt) zur Vermeidung unvereinbarer gerichtlicher Kollisionen bei der Beurteilung der zwischenstaatlichen anderweitigen
Rechtshängigkeit ein einheitlicher, den Begriff des “prozessualen Anspruchs”
autonom auslegender weiter Verfahrensgegenstandsbegriff geboten, wonach es entscheidend darauf ankommt, ob bei wertender Betrachtung der “Kernpunkt” beider Verfahren der Gleiche ist. Ein vor dem Familiengericht rechtshängiges verschuldensunabhängiges Ehescheidungsverfahren nach den §§ 1564 ff. BGB beruht insoweit auf dem gleichen Kernpunkt wie ein schon zuvor im Libanon vor dem dortigen Scharia-Gericht rechtshängig gewordenes, von der Ehefrau wegen nachgewiesenen Verschuldens des Ehemannes beantragtes Ehescheidungs- und Abendgabe-Verfahren nach den Art. 337 bis 345 des Libanesischen Familiengesetzes vom 16.07.1962.
Eine Analyse und Rezension dieser Entscheidung des OLG Hamm vom 06.01.2017 von Dr. Oldenburger finden Sie
Ein Tierarzt, der ein Fohlen untersucht und dabei selbst zu schaden kommt, kann Ersatzansprüche an den Tierhalter resp. dessen Tierhalterhaftpflichtversicherung stellen. Seine eigene Mithaftung ist jedoch auch dann deutlich reduziert (hier auf 25 %), wenn er sich dabei einer bewussten Gefahr ausgesetzt hat, die vom Tierhalter verursacht wurde.
Eine Analyse und Rezension dieser Entscheidung des OLG Hamm vom 19.12.2016 von Dr. Oldenburger finden Sie
Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten stehen häufig im Zentrum von Streitigkeiten, gerade, wenn es um die Frage geht, was der Verfügende genau gewollt hat. Der BGH hat sich jetzt am 6. Juli 2016 (BGH, Az. XII ZB 61/16) zu den inhaltlichen Anforderungen solcher Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen geäußert und klar gestellt, dass Zweifel immer zu Gunsten des Schutzes des Lebens zu bewerten sind. Eine Analyse und Rezension dieser Entscheidung von Dr. Oldenburger finden Sie
im: jurisPraxisReport Familien- und Erbrecht 21/2016
Dr. Oldenburger im ausführlichen Interview zum Thema Unterhalt. Aus seiner Praxis erläutert Dr. Oldenburger zu diesem Thema Besonderes, Wichtiges, Gefährliches und Persönliches. Hier gelangen Sie zum gesamten Interview:
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat in einer Entscheidung vom 13. April 2016 die Bewertungspraxis der KVN (Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen) in Bezug auf Honorarzuschläge für fachgleiche Praxen (Berufsausübungsgemeinschaften) kritisiert. Auch dann, wenn sie im Abrechnungsquartal anders zusammengesetzt seien, als im Vorjahresquartal, stehe ihnen der 10%-ige Zuschlag auf das praxisbezogene RLV (Regelleistungsvolumen) zu. Dr. Marko Oldenburger hat im
jurisPraxisReport Medizinrecht 7/2016
die Hintergründe und Folgen dieser Entscheidung – auch für Ärzte – erläutert.
„Was lange währt, wird endlich gut“, so ein Sprichwort im Volksmund. Ob das auch auf die vom Deutschen Bundestag Anfang November 2015 beschlossenen Gesetze zur „Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung“ sowie zur „Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ zutrifft, wird die Praxis zeigen.
Das Recht des Kindesunterhalts in England ist dem deutschen Recht in einem wesentlichen Punkt überlegen: Betreuungs- und Versorgungsleistungen für Kinder erhalten dort eine geldwerte Dimension, indem sie mit dem Barunterhalt saldiert werden. Eingeschlossen sind dabei nicht nur leibliche Kinder, wie in Deutschland, sondern auch Stiefkinder und nicht leibliche Kinder des gemeinsamen Haushalts.
Der juris PraxisReport Familien- und Erbrecht ist eine praxisbezogene Fachzeitschrift für Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwälte für Familienrecht und Erbrecht und Mediatoren, Richter aber auch Mitarbeiter von Behörden, insbesondere Jugendämter und Sozialämter, sowie Mitarbeiter von Verbänden. Er umfasst alle Bereiche des Familien- und Erbrechts.
Der juris PraxisReport Medizinrecht ist eine praxisbezogene Fachzeitschrift für Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwälte für Medizinrecht, Richter sowie Mitarbeiter von Behörden, Verbänden und Sozialversicherungsträgern. Er umfasst alle Bereiche des Medizinrechts.
Ein Aufsatz von Anja Oldenburger und Dr. Marko Oldenburger.
In: pflegen: palliativ, Heft 28/2015, S. 40 ff.
In: Reformforderungen zum Familienrecht international, Bd. 1, Meder, Stephan; Mecke, Christoph-Eric (Hrsg.), Köln, Weimar, Wien 2015, S. 408 ff.
jurisPraxisReport Familien- und Erbrecht 25/2015
Die anderweitige Rechtshängigkeit wegen eines im Libanon vor dem Scharia-Gericht zeitlich vorrangig eingereichten und zugestellten Ehescheidungs- und Abendgabe-Antrags gegenüber dem (vom selben Ehegatten) später anhängig und rechtshängig gemachten Ehescheidungsverbundverfahren vor dem deutschen Familiengericht folgt aus Art. 33, 34 des Luganer Übereinkommens
bzw. § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO analog. Nach diesen Vorschriften ist gegenüber
dem engen deutschen Rechtshängigkeits- und zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff (identischer Sachantrag und
Lebenssachverhalt) zur Vermeidung unvereinbarer gerichtlicher Kollisionen bei der Beurteilung der zwischenstaatlichen anderweitigen
Rechtshängigkeit ein einheitlicher, den Begriff des “prozessualen Anspruchs”
autonom auslegender weiter Verfahrensgegenstandsbegriff geboten, wonach es entscheidend darauf ankommt, ob bei wertender Betrachtung der “Kernpunkt” beider Verfahren der Gleiche ist. Ein vor dem Familiengericht rechtshängiges verschuldensunabhängiges Ehescheidungsverfahren nach den §§ 1564 ff. BGB beruht insoweit auf dem gleichen Kernpunkt wie ein schon zuvor im Libanon vor dem dortigen Scharia-Gericht rechtshängig gewordenes, von der Ehefrau wegen nachgewiesenen Verschuldens des Ehemannes beantragtes Ehescheidungs- und Abendgabe-Verfahren nach den Art. 337 bis 345 des Libanesischen Familiengesetzes vom 16.07.1962.
Eine Analyse und Rezension dieser Entscheidung des OLG Hamm vom 06.01.2017 von Dr. Oldenburger finden Sie
Die anderweitige Rechtshängigkeit wegen eines im Libanon vor dem Scharia-Gericht zeitlich vorrangig eingereichten und zugestellten Ehescheidungs- und Abendgabe-Antrags gegenüber dem (vom selben Ehegatten) später anhängig und rechtshängig gemachten Ehescheidungsverbundverfahren vor dem deutschen Familiengericht folgt aus Art. 33, 34 des Luganer Übereinkommens
bzw. § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO analog. Nach diesen Vorschriften ist gegenüber
dem engen deutschen Rechtshängigkeits- und zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff (identischer Sachantrag und
Lebenssachverhalt) zur Vermeidung unvereinbarer gerichtlicher Kollisionen bei der Beurteilung der zwischenstaatlichen anderweitigen
Rechtshängigkeit ein einheitlicher, den Begriff des “prozessualen Anspruchs”
autonom auslegender weiter Verfahrensgegenstandsbegriff geboten, wonach es entscheidend darauf ankommt, ob bei wertender Betrachtung der “Kernpunkt” beider Verfahren der Gleiche ist. Ein vor dem Familiengericht rechtshängiges verschuldensunabhängiges Ehescheidungsverfahren nach den §§ 1564 ff. BGB beruht insoweit auf dem gleichen Kernpunkt wie ein schon zuvor im Libanon vor dem dortigen Scharia-Gericht rechtshängig gewordenes, von der Ehefrau wegen nachgewiesenen Verschuldens des Ehemannes beantragtes Ehescheidungs- und Abendgabe-Verfahren nach den Art. 337 bis 345 des Libanesischen Familiengesetzes vom 16.07.1962.
Eine Analyse und Rezension dieser Entscheidung des OLG Hamm vom 06.01.2017 von Dr. Oldenburger finden Sie
Die anderweitige Rechtshängigkeit wegen eines im Libanon vor dem Scharia-Gericht zeitlich vorrangig eingereichten und zugestellten Ehescheidungs- und Abendgabe-Antrags gegenüber dem (vom selben Ehegatten) später anhängig und rechtshängig gemachten Ehescheidungsverbundverfahren vor dem deutschen Familiengericht folgt aus Art. 33, 34 des Luganer Übereinkommens
bzw. § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO analog. Nach diesen Vorschriften ist gegenüber
dem engen deutschen Rechtshängigkeits- und zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff (identischer Sachantrag und
Lebenssachverhalt) zur Vermeidung unvereinbarer gerichtlicher Kollisionen bei der Beurteilung der zwischenstaatlichen anderweitigen
Rechtshängigkeit ein einheitlicher, den Begriff des “prozessualen Anspruchs”
autonom auslegender weiter Verfahrensgegenstandsbegriff geboten, wonach es entscheidend darauf ankommt, ob bei wertender Betrachtung der “Kernpunkt” beider Verfahren der Gleiche ist. Ein vor dem Familiengericht rechtshängiges verschuldensunabhängiges Ehescheidungsverfahren nach den §§ 1564 ff. BGB beruht insoweit auf dem gleichen Kernpunkt wie ein schon zuvor im Libanon vor dem dortigen Scharia-Gericht rechtshängig gewordenes, von der Ehefrau wegen nachgewiesenen Verschuldens des Ehemannes beantragtes Ehescheidungs- und Abendgabe-Verfahren nach den Art. 337 bis 345 des Libanesischen Familiengesetzes vom 16.07.1962.
Eine Analyse und Rezension dieser Entscheidung des OLG Hamm vom 06.01.2017 von Dr. Oldenburger finden Sie
Die anderweitige Rechtshängigkeit wegen eines im Libanon vor dem Scharia-Gericht zeitlich vorrangig eingereichten und zugestellten Ehescheidungs- und Abendgabe-Antrags gegenüber dem (vom selben Ehegatten) später anhängig und rechtshängig gemachten Ehescheidungsverbundverfahren vor dem deutschen Familiengericht folgt aus Art. 33, 34 des Luganer Übereinkommens
bzw. § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO analog. Nach diesen Vorschriften ist gegenüber
dem engen deutschen Rechtshängigkeits- und zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff (identischer Sachantrag und
Lebenssachverhalt) zur Vermeidung unvereinbarer gerichtlicher Kollisionen bei der Beurteilung der zwischenstaatlichen anderweitigen
Rechtshängigkeit ein einheitlicher, den Begriff des “prozessualen Anspruchs”
autonom auslegender weiter Verfahrensgegenstandsbegriff geboten, wonach es entscheidend darauf ankommt, ob bei wertender Betrachtung der “Kernpunkt” beider Verfahren der Gleiche ist. Ein vor dem Familiengericht rechtshängiges verschuldensunabhängiges Ehescheidungsverfahren nach den §§ 1564 ff. BGB beruht insoweit auf dem gleichen Kernpunkt wie ein schon zuvor im Libanon vor dem dortigen Scharia-Gericht rechtshängig gewordenes, von der Ehefrau wegen nachgewiesenen Verschuldens des Ehemannes beantragtes Ehescheidungs- und Abendgabe-Verfahren nach den Art. 337 bis 345 des Libanesischen Familiengesetzes vom 16.07.1962.
Eine Analyse und Rezension dieser Entscheidung des OLG Hamm vom 06.01.2017 von Dr. Oldenburger finden Sie
Ein Tierarzt, der ein Fohlen untersucht und dabei selbst zu schaden kommt, kann Ersatzansprüche an den Tierhalter resp. dessen Tierhalterhaftpflichtversicherung stellen. Seine eigene Mithaftung ist jedoch auch dann deutlich reduziert (hier auf 25 %), wenn er sich dabei einer bewussten Gefahr ausgesetzt hat, die vom Tierhalter verursacht wurde.
Eine Analyse und Rezension dieser Entscheidung des OLG Hamm vom 19.12.2016 von Dr. Oldenburger finden Sie
Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten stehen häufig im Zentrum von Streitigkeiten, gerade, wenn es um die Frage geht, was der Verfügende genau gewollt hat. Der BGH hat sich jetzt am 6. Juli 2016 (BGH, Az. XII ZB 61/16) zu den inhaltlichen Anforderungen solcher Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen geäußert und klar gestellt, dass Zweifel immer zu Gunsten des Schutzes des Lebens zu bewerten sind. Eine Analyse und Rezension dieser Entscheidung von Dr. Oldenburger finden Sie
im: jurisPraxisReport Familien- und Erbrecht 21/2016
Dr. Oldenburger im ausführlichen Interview zum Thema Unterhalt. Aus seiner Praxis erläutert Dr. Oldenburger zu diesem Thema Besonderes, Wichtiges, Gefährliches und Persönliches. Hier gelangen Sie zum gesamten Interview:
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat in einer Entscheidung vom 13. April 2016 die Bewertungspraxis der KVN (Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen) in Bezug auf Honorarzuschläge für fachgleiche Praxen (Berufsausübungsgemeinschaften) kritisiert. Auch dann, wenn sie im Abrechnungsquartal anders zusammengesetzt seien, als im Vorjahresquartal, stehe ihnen der 10%-ige Zuschlag auf das praxisbezogene RLV (Regelleistungsvolumen) zu. Dr. Marko Oldenburger hat im
jurisPraxisReport Medizinrecht 7/2016
die Hintergründe und Folgen dieser Entscheidung – auch für Ärzte – erläutert.
„Was lange währt, wird endlich gut“, so ein Sprichwort im Volksmund. Ob das auch auf die vom Deutschen Bundestag Anfang November 2015 beschlossenen Gesetze zur „Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung“ sowie zur „Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ zutrifft, wird die Praxis zeigen.
Das Recht des Kindesunterhalts in England ist dem deutschen Recht in einem wesentlichen Punkt überlegen: Betreuungs- und Versorgungsleistungen für Kinder erhalten dort eine geldwerte Dimension, indem sie mit dem Barunterhalt saldiert werden. Eingeschlossen sind dabei nicht nur leibliche Kinder, wie in Deutschland, sondern auch Stiefkinder und nicht leibliche Kinder des gemeinsamen Haushalts.
Der juris PraxisReport Familien- und Erbrecht ist eine praxisbezogene Fachzeitschrift für Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwälte für Familienrecht und Erbrecht und Mediatoren, Richter aber auch Mitarbeiter von Behörden, insbesondere Jugendämter und Sozialämter, sowie Mitarbeiter von Verbänden. Er umfasst alle Bereiche des Familien- und Erbrechts.
Der juris PraxisReport Medizinrecht ist eine praxisbezogene Fachzeitschrift für Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwälte für Medizinrecht, Richter sowie Mitarbeiter von Behörden, Verbänden und Sozialversicherungsträgern. Er umfasst alle Bereiche des Medizinrechts.
Ein Aufsatz von Anja Oldenburger und Dr. Marko Oldenburger.
In: pflegen: palliativ, Heft 28/2015, S. 40 ff.
In: Reformforderungen zum Familienrecht international, Bd. 1, Meder, Stephan; Mecke, Christoph-Eric (Hrsg.), Köln, Weimar, Wien 2015, S. 408 ff.
jurisPraxisReport Familien- und Erbrecht 25/2015
Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten stehen häufig im Zentrum von Streitigkeiten, gerade, wenn es um die Frage geht, was der Verfügende genau gewollt hat. Der BGH hat sich jetzt am 6. Juli 2016 (BGH, Az. XII ZB 61/16) zu den inhaltlichen Anforderungen solcher Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen geäußert und klar gestellt, dass Zweifel immer zu Gunsten des Schutzes des Lebens zu bewerten sind. Eine Analyse und Rezension dieser Entscheidung von Dr. Oldenburger finden Sie
im: jurisPraxisReport Familien- und Erbrecht 21/2016
Dr. Oldenburger im ausführlichen Interview zum Thema Unterhalt. Aus seiner Praxis erläutert Dr. Oldenburger zu diesem Thema Besonderes, Wichtiges, Gefährliches und Persönliches. Hier gelangen Sie zum gesamten Interview:
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat in einer Entscheidung vom 13. April 2016 die Bewertungspraxis der KVN (Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen) in Bezug auf Honorarzuschläge für fachgleiche Praxen (Berufsausübungsgemeinschaften) kritisiert. Auch dann, wenn sie im Abrechnungsquartal anders zusammengesetzt seien, als im Vorjahresquartal, stehe ihnen der 10%-ige Zuschlag auf das praxisbezogene RLV (Regelleistungsvolumen) zu. Dr. Marko Oldenburger hat im
jurisPraxisReport Medizinrecht 7/2016
die Hintergründe und Folgen dieser Entscheidung – auch für Ärzte – erläutert.
„Was lange währt, wird endlich gut“, so ein Sprichwort im Volksmund. Ob das auch auf die vom Deutschen Bundestag Anfang November 2015 beschlossenen Gesetze zur „Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung“ sowie zur „Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ zutrifft, wird die Praxis zeigen.
Das Recht des Kindesunterhalts in England ist dem deutschen Recht in einem wesentlichen Punkt überlegen: Betreuungs- und Versorgungsleistungen für Kinder erhalten dort eine geldwerte Dimension, indem sie mit dem Barunterhalt saldiert werden. Eingeschlossen sind dabei nicht nur leibliche Kinder, wie in Deutschland, sondern auch Stiefkinder und nicht leibliche Kinder des gemeinsamen Haushalts.
Der juris PraxisReport Familien- und Erbrecht ist eine praxisbezogene Fachzeitschrift für Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwälte für Familienrecht und Erbrecht und Mediatoren, Richter aber auch Mitarbeiter von Behörden, insbesondere Jugendämter und Sozialämter, sowie Mitarbeiter von Verbänden. Er umfasst alle Bereiche des Familien- und Erbrechts.
Der juris PraxisReport Medizinrecht ist eine praxisbezogene Fachzeitschrift für Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwälte für Medizinrecht, Richter sowie Mitarbeiter von Behörden, Verbänden und Sozialversicherungsträgern. Er umfasst alle Bereiche des Medizinrechts.
Ein Aufsatz von Anja Oldenburger und Dr. Marko Oldenburger.
In: pflegen: palliativ, Heft 28/2015, S. 40 ff.
In: Reformforderungen zum Familienrecht international, Bd. 1, Meder, Stephan; Mecke, Christoph-Eric (Hrsg.), Köln, Weimar, Wien 2015, S. 408 ff.
jurisPraxisReport Familien- und Erbrecht 25/2015
Grob unbilliger Teilausschluss des Versorgungsausgleichs wegen Ausübung eines Kapitalwahlrechts, jurisPraxisReport Familien- und Erbrecht 19/2015
Keine Ersatzansprüche gegen Eltern der ehemaligen Lebensgefährtin bei Investitionen in deren Grundstück, jurisPraxisReport Familien- und Erbrecht 16/2015
Schwerwiegende Beeinträchtigung des Kindeswohls i.S.v. Art. 13 Abs. 1 lit. b) i.V.m. Art. 17 HKÜ bei Verbleibensanordnung durch Gericht des Herkunftsstaates, jurisPraxisReport Familien- und Erbrecht 145/2015
Stationäre Liposuktion entspricht nicht den Qualität- und Wirtschaftlichkeitskriterien des § 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V, jurisPraxisReport Medizinrecht 6/2015
Rechtmäßigkeit der Abstaffelungsregelung im Honorarverteilungsvertrag Brandenburg, jurisPraxisReport Medizinrecht 5/2015
Dauer und zeitliche Lage anderweitiger Tätigkeiten i.S.v. § 20 Abs. 1 Satz 1 Ärzte-ZV n.F., jurisPraxisReport Medizinrecht 3/2015
Überprüfungspflicht und –umfang von Sachverständigengutachten, jurisPraxisReport Familien- und Erbrecht 7/2015
Genehmigungsvoraussetzungen ärztlicher Zwangsmaßnahmen, jurisPraxisReport Medizinrecht 10/2014
Verfassungswidrigkeit von § 32a Abs. 2 Satz 1 VBL-Satzung, jurisPraxisReportFamilien- und Erbrecht 5/2014
Anforderungen an Sachverständigengutachten bei Unterbringung und zwangsweiser Heilbehandlung, jurisPraxisReport Medizinrecht 2/2014
Keine Einbeziehung von Sachleistungen in den Versorgungsausgleich, jurisPraxisReport Familien- und Erbrecht 24/2013
Kosten grundrechtswidriger Eingriffe (hier: heimliche GPS-Überwachung) nicht erstattungsfähig, jurisPraxisReport Familien- und Erbrecht 22/2013
Ausbildungsunterhalt nach dreijähriger Orientierungsphase, jurisPraxisReport Familien- und Erbrecht 18/2013
Voraussetzungen eines Werbeverbots für „Vorher-Nachher-Bilder“ nach § 11 Abs. 1 HWG n.F., jurisPraxisReport Medizinrecht 8/2013
Anpassung gemäß §§ 33, 34 VersAusglG keine Verbundentscheidung, jurisPraxisReport Familien- und Erbrecht 16/2013
Laborleistungen keine unmittelbaren Behandlungsmethoden, jurisPraxisReport Medizinrecht 6/2013
Einsatz des Taschengeldes für Elternunterhalt, jurisPraxisReport Familien- und Erbrecht 9/2013
Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei auf grob fahrlässig unrichtigen Honorarabrechnungen gestützten Rückforderungsbescheiden, jurisPraxisReport Medizinrecht 3/2013
Voraussetzungen für Löschung einer Auflassungsvormerkung bei Erbenbeteiligung, jurisPraxisReport Familien- und Erbrecht 9/2012
Berechnung der Fallwertreduktion gemäß Ziffer 7.5 HVV, jurisPraxisReport Medizinrecht 3/2012
Einschränkungen der Approbation führen zum Entzug der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung, jurisPraxisReport Medizinrecht 2/2012
Einschränkungen der Approbation führen zum Entzug der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung, jurisPraxisReport Medizinrecht 2/2012
Kein Verlust des Ausbildungsunterhaltsanspruchs bei verzögertem Ausbildungsbeginn wegen Schwangerschaft und dreijähriger Kinderbetreuung, jurisPraxisReport Familien- und Erbrecht 24/2011
Nichtigkeit privater Vergütungsvereinbarungen im Pflegschaftsrecht, jurisPraxisReport Familien- und Erbrecht 17/2011
Unbilligkeit eines fortdauernden Unterhaltsanspruchs, jurisPraxisReport Familien- und Erbrecht 13/2011
Aufklärungspflichten des Tatrichters bei Ermittlung der Wirksamkeit eines privatschriftlichen aus mehreren Einzelblättern bestehenden Testaments, jurisPraxisReport Familien- und Erbrecht 11/2011
Verstoß gegen Verbot der Zuweisung gegen Entgelt bei Gesellschaftsbeteiligungen („Hörgeräteversorgung II“), jurisPraxisReportMedizinrecht 4/2011
Haftung der Erben für Auskunftspflichtverletzungen des Erblassers, jurisPraxisReport Familien- und Erbrecht 4/2011
Entfallende Garantiefunktion der Sammelerklärung auch bei erkennbaren Fehlern der Abrechnungssoftware, jurisPraxisReportMedizinrecht 2/2011
Anwendung des BGB auf erbrechtliche Verhältnisse nichtehelicher Abkömmlinge nach Wiedervereinigung, jurisPraxisReport Familien- und Erbrecht 12/2010
Voraussetzungen der Kostenerstattung gemäß § 74 SGB XII, jurisPraxisReport Familien- und Erbrecht 8/2010
Nießbrauchsgestaltung und Schenkungssteuer, jurisPraxisReport Familien- und Erbrecht 25/2009
Voraussetzungen einer Sorgerechtsentscheidung gemäß § 1696 Abs. 1 BGB im Spannungsfeld zu Art. 6 GG, jurisPraxisReport Familien- und Erbrecht 18/2009
Voraussetzungen und Inhalt der Eintragung von Bruchteilsnießbrauch und aufschiebend bedingtem Nießbrauch des Überlebenden, jurisPraxisReport Familien- und Erbrecht 12/2009
Unbillige Härte im schuldrechtlichen Versorgungsausgleich: Prüfungsmaßstäbe und Beurteilungszeitpunkte, jurisPraxisReport Familien- und Erbrecht 5/2009
PKH: Notwendige Reisekosten bei uneingeschränkter Beiordnung, jurisPraxisReport Familien- und Erbrecht 7/2008
Aufstockungsunterhalt nur bei ehebedingtem Nachteil, jurisPraxisReport Familien- und Erbrecht 24/2007
Kindererziehungszeiten im Versorgungsausgleich, jurisPraxisReport Familien- und Erbrecht 23/2007
Grenzen und Umfang prägender Kapitleinkünfte, jurisPraxisReport Familien- und Erbrecht 19/2007
Keine anteilige Barunterhaltspflicht bei nicht paritätischen Wechselmodellen, jurisPraxisReport Familien- und Erbrecht 11/2007
Nichtigkeit bei Verstoß gegen die §§ 1587a, 1587b BGB, jurisPraxisReport Familien- und Erbrecht 11/2007
Kein Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts trotz starker Bindungsintoleranz, jurisPraxisReport Familien- und Erbrecht 9/2007
Auskunftspflicht gem. §§ 53b Abs. 2 FGG, 11 Abs. 2 VAHRG, jurisPraxisReport Familien- und Erbrecht 8/2007
Zwischenstreit als erforderliche Maßnahme i.S.v. § 1666 Abs. 1 BGB, jurisPraxisReport Familien- und Erbrecht 5/2007
Erforderliche Angaben im Prozesskostenhilfeverfahren, jurisPraxisReport Familien- und Erbrecht 23/2006
Anspruch auf Altersunterhalt im Verhältnis zu nicht eingelegtem Rechtsmittel gegen Versorgungsausgleich, jurisPraxisReport Familien- und Erbrecht 15/2006
Nutzungsvergütung nach freiwilligem Auszug des Alleineigentümerehegattens, jurisPraxisReport Familien- und Erbrecht 13/2006
Anwartschaftsstadium der berufsständischen Versorgung weiterhin statisch, jurisPraxisReport Familien- und Erbrecht 8/2006
Kürzung einer Ausgleichsrente bei Gefährdung des eigenen angemessenen Bedarfs, jurisPraxisReport Familien- und Erbrecht 4/2006
Keine inhaltliche Überprüfbarkeit einer sachgemäßen Ermessensentscheidung beim öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich, jurisPraxisReport Familien- und Erbrecht 2/2006
Anforderungen an den Nachweis ernsthafter Bemühungen um einen Ausbildungsplatz zur Weitergewährung von Kindergeld, jurisPraxisReport Familien- und Erbrecht 2/2006
Tendenzen des richterlichen Umgangs mit Schutz und Hilfe. In: ZRP 1999. S. 502 – 507 (gemeinsam mit Prof. Dr. H. A Hesse u.a.)
Frankfurt University of Applied Sciences (November 2017)
Leibnitz Universität Hannover (April 2016)
Forum Hannover Nordost (November 2015)