27. December 2018
Düsseldorfer Tabelle 2019
Die Beträge für den Kindesunterhalt ändern sich ab dem 1. Januar 2019. Bei dynamischen Unterhaltstiteln ist darauf zu achten, dass sich die Beträge damit sogleich auf die neuen Beträge erhöhen. Bei Nichtbeachtung droht die Zwangsvollstreckung.
Es ist auch wichtig, die (erneute) unterjährige Anpassung der monatlichen Zahlungsbeträge zu beachten: Denn zum 1. Juli 2019 erhöht sich das Kindergeld von 194 € auf 204 €, was zu einer Reduzierung des Zahlbetrages führt.
Hier finden Sie die 2019er Düsseldorfer Tabelle: Duesseldorfer-Tabelle-2019
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